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Neue Vorschriften auf dem Weg in den Süden

(hr) (adac) Kurz vor Ferienbeginn haben Österreich und Italien durch neue Verkehrsregeln für Verwirrung gesorgt. Laut ADAC sind diese neuen Vorschriften vielen Urlaubern noch nicht hinreichend bekannt. Es wird befürchtet, dass deshalb auf viele Reisende drastische Bußgelder zukommen werden.

In Österreich dürfen Kinder unter 12 Jahren mit Motorrädern, Motorrädern mit Beiwagen, Trikes und bestimmten vierrädrigen Fahrzeugen ohne Passagierkabine grundsätzlich nicht mehr befördert werden. Einzige Ausnahme: Motorräder mit Beiwagen, in denen eine geeignete Kindersicherung vorhanden ist. Für kleinere Kinder bedeutet dies, dass ein Kindersitz im Beiwagen fest eingebaut sein muss, für größere Kinder genügt ein Sicherheitsgurt. Sofern es sich nicht um einen geschlossenen Beiwagen handelt, müssen die seitlichen Ränder des Beiwagens mindestens bis zur Brusthöhe der Kinder reichen und der Beiwagen muss einen Überrollbügel aufweisen. Bei derartiger Sicherung sieht die Polizei von einem Bußgeld ab.

Urlaubsreisende nach Italien müssen sich auf folgende Neuerungen einstellen: Seit Ende Juni gilt hier für alle motorisierten Zweiradfahrer aus Sicherheitsgründen die Pflicht, am Tag mit Licht zu fahren. Alle anderen Fahrzeuge, also auch PKW, müssen tagsüber auf Autobahnen das Abblendlicht einschalten. Bei Nicht-Beachtung riskiert man ein Bußgeld von mindestens 32 Euro. Außerdem wurde die Promillegrenze auf 0,5 gesenkt. Wer sich mit Alkohol ans Steuer setzt, muss in Italien mit einer Geldstrafe von bis zu 2.600 Euro sowie einem Fahrverbot von 15 Tagen bis zu drei Monaten rechnen. Eine weitere Neuregelung sieht vor, dass Handys in Zukunft nicht nur über die Freisprecheinrichtungen, sondern auch mit so genannten Headsets benutzt werden dürfen.

Der ADAC empfiehlt allen Autofahrern, sich an die neuen Verkehrsbestimmungen zu halten. Kommt es jedoch zu einem Verstoß, kassiert die Polizei meist an Ort und Stelle. Wer nicht genug Bargeld bei sich trägt, muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung verlangt wird. In Österreich können die Bußgelder dagegen häufig mit der Kreditkarte gezahlt werden. Für rechtliche Zweifelsfälle benennt der ADAC kompetente deutschsprachige Rechtsanwälte im jeweiligen Land.

19.07.02

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