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Viele Innenstadtfahrverbote aufgrund der Feinstaubverordnung

(red) (adac) Ab sofort gilt im Rahmen der Feinstaubverordnung in den Innenstädten Südtirols wieder ein zeitweises Fahrverbot für viele ältere Fahrzeuge sowie für Zweitaktmotorräder. Die Bußgelder sind drastisch erhöht worden. Wer trotz Verbots die Innenstadt passiert, muss laut ADAC jetzt bis zu 155 Euro Strafe zahlen.

Von November bis Ende März verbannen die Städte Bozen, Meran, Brixen und Bruneck sowie die umliegenden Gemeinden Leifers, Pfatten, Eppan, Branzoll, Algund, Tscherms, Lana, Burgstall, Marling, Tirol, Vahrn und St. Lorenzen alle Fahrzeuge der Klassen Euro 0, Euro 1 und die Zweitaktmotorräder von den Straßen der Innenstädte. Das Fahrverbot gilt von Montag bis Freitag (außer Feiertage) von 7 bis 10 sowie von 16 bis 19 Uhr, in verkehrsberuhigten Zonen allerdings rund um die Uhr und sogar an Sonn- und Feiertagen.

Laut ADAC wurden im letzten Jahr täglich etwa vier Autofahrer mit Bußgeldern bestraft. Offensichtlich wissen viele Pkw-Halter nicht, dass auch ihr Fahrzeug unter das Fahrverbot fällt. Wer unsicher ist, sollte deshalb die Schadstoffklasse des Autos anhand der Schlüsselnummer in den Zulassungspapieren ermitteln, rät der ADAC. Im alten Fahrzeugschein kennzeichnen dabei die letzten beiden Ziffern im ersten Feld oben links diese Einstufung. Welche Klasse sich hinter der Kennung verbirgt, kann dann zum Beispiel beim Autohändler erfragt werden.

Infos im Internet:
www,adac.de


11.11.10

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