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Nachrichten > Wohnmobile, Wohnwagen, Technik und Zubehör

750 Euro für jedes Kind beim Wohnwagenkauf

(red) Bürstner lebt den Gedanken des familienfreundlichen und vor allem budgetschonenden Caravaning. Familien mit Kindern unter 18 Jahren unterstützt das Unternehmen, beim Kauf eines neuen Caravans des Modelljahres 2010, mit dem "Bürstner-Kindergeld", das in Form von Zubehör "ausbezahlt" wird.

Mit einer aufmerksamkeitsstarken Kampagne spricht der Caravanhersteller ganz gezielt Familien an und will Caravaning für diese wieder attraktiver machen.

Mittels eines Onlineformulars im Internet stellen interessierte Familien ihren Antrag zum "Bürstner – Kindergeld", denn dieser ist Voraussetzung, um die spätere Zuteilung bearbeiten zu können. In diesem Antrag werden neben den Adressdaten auch die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren erfragt, denn für jedes Kind gibt es das "Bürstner-Kindergeld" in Höhe von 750 Euro, d.h. bei einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren sind es 2.250 Euro. Diese Summe stellt dann auch die maximale Höhe der Bezuschussung dar. Der Antrag bzw. die Bestätigung der Registrierung gibt jedoch noch keine 100-prozentige Garantie, dass das "Kindergeld" auch zugeteilt wird, entscheidend ist, ob beim Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses noch Budget frei ist. Diese Information wird dann beim jeweiligen Abschluss aktuell durch den Bürstner-Händler abgefragt.

Mit diesem "Kindergeld" kann der Neuwagenkäufer seinen Caravan mit Zubehör aufrüsten (bestehende Paketangebote sind von dieser Regelung ausgenommen), eine direkte Verrechnung oder Auszahlung erfolgt nicht. So kommen die Familien zu einer Gratis-Wunschausstattung. Ob es die zusätzliche Liegefläche im Etagenbett für das dritte Kind (425 Euro) ist, ein Fahrradträger fürs Heck (295 Euro), die sehr pflegeleichte, unempfindliche und deshalb kinderfreundliche Polstervariante Novalife (295 Euro) oder ein Backofen (575 Euro), all das fällt unter die Regelung "Bürstner-Kindergeld".

Alle notwendigen Schritte werden im Internet ausführlich beschrieben Bei offenen Fragen steht auch der regionale Bürstner-Händler zur Verfügung.

Die Aktion läuft maximal bis zum 31. März 2010 bzw. bis der Budgettopf von 500.000 Euro erschöpft ist. Die Vergabe des Kindergeldes erfolgt nach Eingang der Bestellung. Eine verbindliche Zusage bzgl. des "Bürstner-Kindergeldes" kann nur von Bürstner gegeben werden.

Infos im Internet:
www.buerstner-kindergeld.de


15.01.10

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